Kontakt

Haut-, Allergie- und Laserzentrum
Aesthetische Medizin
Oulustraße 20
51375 Leverkusen-Schlebusch

FAQ – Häufige Fragestellungen

Unter diesem Punkt gehen wir auf häufige und wiederkehrende Fragestellungen ein, die sich z.B. im Rahmen einer OP- oder Laserplanung ergeben können bzw. im Verlauf einer äußerlichen Salbentherapie auftreten, oder sie betreffen die alltägliche Bürokratie, die vom Gesetzgeber, nicht von uns zu verantworten ist.

Sie benötigen als Versicherungsnachweis Ihre elektronische Versichertenkarte zur Vorstellung beim Hautarzt, eine Überweisung ist nicht erforderlich.

Spezialärztliche Untersuchungen wie Röntgen oder Labor sind weiterhin nur mit zielgebundener Überweisung möglich.

Wir stellen Ihnen selbstverständlich alle benötigten Überweisungen in der Praxis aus.

Für zusätzliche Überweisungen senden Sie uns bitte einen an Sie adressierten und frankierten Rückumschlag zu.

Bitte beachten Sie bitte die neuen Gesetzesbestimmungen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung (5´2018).
Entsprechende Schreiben werden Ihnen beim nächsten Besuch in unserer Praxis zur Unterschrift vorgelegt.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Üblicherweise sind die rezeptierten Mengen an Salben und Cremes an das akute Krankheitsgeschehen angepasst. Für ein chronisches Krankheitsbild wird i.d.R. ein Quartalsbedarf rezeptiert.

Sofern Sie im Folgequartal oder auch später ein neues Rezept (das bereits in unserer EDV hinterlegt ist) benötigen, können Sie dazu auch ohne Termin im Rahmen der Sprechstundenzeiten die Praxis aufsuchen.
Wir versuchen Ihnen dieses Rezept schnellstmöglich an der Rezeption auszustellen.
Denken Sie bitte an Ihre Versichertenkarte (eine entsprechende Überweisung ist nicht mehr nötig).

Ein Postversand von Rezepten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung kann ebenfalls stattfinden, sofern uns ein an Sie adressierter und frankierter Rückumschlag und die gf. nötige Überweisung/Versichertenkarte zugesandt werden.

Bitte beachten Sie bitte die neuen Gesetzesbestimmungen zur Datenschutzgrundverordnung (5´2018).
Rezepte können z.B. nur nach vorherigem schriftlichen Einverständnis an Angehörige abgegeben werden.
Entsprechende Schreiben werden Ihnen beim nächsten Besuch in unserer Praxis zur Unterschrift vorgelegt.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Bevor wir bei Ihnen einen ambulanten dermato-chirurgischen Eingriff durchführen, werden Sie von Ihrem behandelnden Arzt / Ärztin aufgeklärt. Zusätzlich bitten wir Sie, das Ihnen anschließend vorgelegte Aufklärungsprotokoll zu unterschreiben. Alle Operationen werden unter örtlicher Betäubung und einer Assistenz durchgeführt.

Bei kleineren chirurgischen Eingriffen müssen normalerweise blutverdünnende Medikamente nicht abgesetzt werden. Dies wird im  Rahmen der Aufklärung durch den operativ tätigen Arzt / Ärztin mit Ihnen vorab besprochen.

Vor einem größeren ambulanten dermato-chirurgischen Eingriff sollten nach Rücksprache mit Ihrem Hausarzt blutverdünnende Medikamente wie Aspirin, andere Hemmer der Blutplättchen und z.B. Marcumar® abgesetzt werden, um unnötige Blutungen und Nachblutungen zu vermeiden.
Da die blutverdünnende Wirkung von Acetylsalicylsäure (z.B. in Aspirin®, ASS Ratiopharm und diversen Kombinationspräparaten) bis zu zehn und mehr Tagen anhalten kann, sollte bei akuten Schmerzen auf z.B. Paracetamol oder Ibuprofen zurückgegriffen werden.

Patienten, die einen Herzschrittmacher tragen, sollten dies vor jedem ambulanten Eingriff mitteilen, da in diesem Fall bestimmte Instrumente der Elektrochirurgie nicht eingesetzt werden dürfen, da sonst Störungen des Schrittmachers möglich sind.

Ambulanten Eingriffe in unserer Praxis werden in meist gut verträglicher Infiltrationsanästhesie (lokale Betäubung) durchgeführt und halten üblicherweise 15 bis 30 Minuten in ihrer Wirkung an . Das Betäubungsmittel wird ins Operationsareal injiziert und infiltriert das Gewebe, hierdurch tritt eine nahezu sofortige anästhesierende Wirkung ein.
Sofern bei vorherigen ambulanten Eingriffen, auch beim Zahnarzt, einmal Unverträglichkeiten beim Gebrauch von Lokalbetäubungsmitteln aufgetreten sind, bitten wir um entsprechende Information vor dem Operationstermin.

Bei ausgeprägteren Herz-Kreislauferkrankungen bitten wir vor einer ambulanten Operation um die Beurteilung der OP-Fähigkeit durch Ihren Hausarzt oder Internisten.

Die Hautnähte werden meist nach 7 (Gesicht) bis 14 Tagen (Stamm und Extremitäten) gezogen.
Eine Arbeitsunfähigkeit resultiert üblicherweise aus den meisten ambulanten Operationen am Hautorgan nicht.
In der Phase bis zum Ziehen der Fäden sollten Wasserkontakt (Risiko der Wundinfektion) und sportliche Aktivitäten (Risiko, dass die Wunde durch Überdehnung aufreißt und unschöne Narben resultieren) gemieden werden.

Etwa 2-3 Tage nach der OP ist meist Duschen möglich, entweder mit wasserdichten Spezialpflastern aus der Apotheke oder durch den fälligen Verbandwechsel nach dem kurzen Abduschen. Nach dem Duschen müssen die wasserdichten Pflaster, jedoch nicht der trockene Wundverband, entfernt werden.
Sofern Wundränder zusätzlich mit Steristripes (Klammerpflastern) fixiert sind, sollten diese beim Verbandwechsel belassen werden. Der Verbandwechsel erfolgt üblicherweise alle 1-2 Tage durch den Patienten selbstständig.

Auch nach dem Ziehen der Fäden sollte je nach Lokalisation auf Sport und starke Dehnungen des Wundgebietes verzichtet werden, damit die Wunde nicht aufplatzt.

In sehr seltenen Fällen treten nach der OP Schmerzen auf, die meist durch Einnahme einfacher Schmerzmittel wie Paracetamol leicht zu beherrschen sind. Auf Aspirin, ASS oder andere Mischpräparate, die Azetylsalizylsäure enthalten, sollte auf Grund der blutverdünnenden Wirkung verzichtet werden (Risiko der Nachblutung). Ein leichtes ‚Ziehen‘ im Wundbereich ist an den ersten beiden Tagen meist normal und klingt meist am dritten oder den folgenden postoperativen Tagen ab.

Sollten Sie den Eindruck haben, dass eine Störung der Wundheilung eingetreten ist, nehmen Sie bitte umgehend telefonischen Kontakt zur Praxis auf.

Beim der Entfernung der Fäden nach ca. zwei Wochen liegt üblicherweise der feingewebliche Befund unserer dermatohistopathologischen Kollegen vor und Sie erhalten mit der Entfernung der Fäden eine Befundkopie.